
Das übertragene Unternehmen muss funktionsfähig sein
Bei der Übertragung eines Unternehmens oder eines selbstständigen Unternehmensteils kann umsatzsteuerlich eine nicht als Lieferung behandelte Geschäftsveräußerung vorliegen. In den Niederlanden ist die Regelung in Artikel 37d des niederländischen Umsatzsteuergesetzes enthalten. Der Erwerber muss das Unternehmen fortführen oder dies beabsichtigen. Eine Ansammlung einzelner Vermögenswerte genügt nicht automatisch. Bestimmen Sie daher im Einzelnen, welche zusammenhängenden Tätigkeiten, Mittel und Rechte tatsächlich auf den jeweiligen Erwerber übergehen und ob diese zusammen die Fortführung der übertragenen Geschäftstätigkeit ermöglichen.
Zurückbehaltene Immobilien sind gesondert zu beurteilen
In A&P Deco behielt der Verkäufer das Gebäude und vermietete es anschließend umsatzsteuerfrei an den Käufer des Unternehmens. Dieses neue Mietrecht gehörte nicht zum übertragenen Unternehmen. Der Wechsel zur steuerfreien Vermietung verpflichtete den Verkäufer zur Berichtigung zuvor abgezogener Vorsteuer. Die Fortsetzung der steuerpflichtigen Geschäftstätigkeit durch den Käufer beseitigte diese Folge nicht. Prüfen Sie deshalb auch die Nutzung von Immobilien, die beim Übertragenden verbleiben.
Eine Immobilieneinbringung verlangt eine steuerliche Prüfung
Peckeger betrifft unter anderem die Einbringung einer Immobilie durch einen Alleingesellschafter ohne neue Anteile oder eine andere tatsächliche Gegenleistung. Auch dann kann eine fiktive Lieferung für Umsatzsteuerzwecke vorliegen, sofern die Regelung zur Unternehmensübertragung nicht greift. Eine Vermögensverschiebung innerhalb Ihrer eigenen Struktur verdient daher dieselbe inhaltliche Prüfung wie eine Transaktion mit einem fremden Dritten. Das Urteil garantiert nicht allgemein, dass jede Immobilieneinbringung ohne Umsatzsteuer erfolgen kann.
Mehrere Erwerber verändern den ersten Übertragungsschritt
In Szytelbiecka ging es um die geplante Schenkung eines Unternehmens in zwei ungeteilten Miteigentumsanteilen von jeweils der Hälfte. Die Töchter wollten diese anschließend in ihre gemeinsame Personengesellschaft einbringen. Unter diesen Umständen bildete jeder einzelne Anteil kein selbstständig betreibbares Unternehmen. Die beabsichtigte gemeinsame Fortführung machte die ersten Übertragungen nicht nachträglich zu begünstigten Unternehmensübertragungen. Diese Beurteilung betrifft Anteile am Unternehmen und seinen Vermögenswerten; sie ist keine allgemeine Regel für die Übertragung von BV-Gesellschaftsanteilen.
Klären Sie die Steuerfolgen vor der Unterzeichnung
Halten Sie für jeden Schritt fest, wer unmittelbar erwirbt, was übertragen wird und wer die Tätigkeit fortsetzt. Prüfen Sie Mietvereinbarungen, Vorsteuerabzug und gegebenenfalls noch laufende Berichtigungszeiträume gesondert. Diese Fragen gehören zur Vorbereitung des Vertrags und der Preisvereinbarungen, nicht erst zur ersten Steuererklärung nach der Übertragung.
Eine klare, schrittweise aufgebaute Übersicht verbindet die rechtliche Gestaltung der Transaktion mit ihrer konkreten steuerlichen Behandlung beim Übertragenden und beim Erwerber. Sie zeigt zudem fehlende Informationen und Annahmen der Parteien. Verkäufer und Käufer können so Dokumentation und Verantwortlichkeiten vereinbaren, bevor das Unternehmen oder die Immobilie den Inhaber wechselt.
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Quellen und Hintergrund
Veröffentlichung der ursprünglichen Quelle: — PwC zur Umsatzsteuer bei Unternehmensübertragungen.






