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CESOP: Meldung grenzüberschreitender Onlinezahlungen

Zahlungsdienstleister melden bestimmte grenzüberschreitende Zahlungsdaten, um Umsatzsteuerbetrug bei Onlineverkäufen besser erkennen zu können.

Ein Onlineshop-Inhaber gleicht die Abrechnung eines Zahlungsdienstleisters mit einer Rücksendung ab.
KI-generiertes illustratives Foto.

Anbietermeldung und Verkäuferpflichten unterscheiden

Seit 2024 erfassen Zahlungsdienstleister bestimmte grenzüberschreitende Zahlungsdaten für CESOP. Dadurch entsteht nicht für jede Zahlung eine neue Erklärungspflicht des Webshops. Anbieterbericht und Umsatzsteuerpflichten des Verkäufers sind getrennt.

Bestellungen mit Nettoauszahlungen abstimmen

Auszahlungen können um Gebühren, Erstattungen oder Reserven vermindert sein. Bestellung, Rechnung, Zahlung und Rückzahlung müssen verbunden bleiben. Währungsdifferenzen oder spätere Freigaben sind zu erklären. Auch die Plattformrolle ist relevant: Zahlungsabwicklung und eigene Umsatzsteuerverantwortung sind nicht dasselbe.

Retouren mit dem ursprünglichen Verkauf verbinden

Erstattungen und Rückbuchungen können in anderen Perioden auftreten und unterschiedliche Ursachen haben. Die Verbindung zu Bestellung und Gutschrift bleibt erforderlich. OSS verlangt weiterhin richtiges Land, Steuersatz und Zeitraum unter Berücksichtigung von Kundenstatus, Lagerort und Warenbewegung.

Quelle und Hintergrund: New measures to fight VAT fraud on online sales.

Dieser Beitrag ist allgemeiner Natur und ersetzt keine Beratung, die auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten ist.

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